Bürger-Info (verteilt am 7. Juni 2011)

Was ist ein Bürgerbegehren?

In wichtigen Angelegenheiten können die Bürger und Bürgerinnen einer kommunalen Gebietskörperschaft (z.B. Gemeinde) nach Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Dieser Antrag wird Bürgerbegehren genannt. Im Bürgerbegehren werden Unterschriften gesammelt, um die Gemeinde zu einem Bürgerentscheid zu veranlassen. Die Zahl der notwendigen Unterschriften richtet sich nach der Größe der Gebietskörperschaft, sie beträgt in Mühlhausen 10 % der Wahlberechtigten.

Ein Bürgerentscheid ist keine Kampfansage an den Gemeinderat, sondern eine Möglichkeit der direkten demokratischen Entscheidung. Er ersetzt einen Gemeinderatsbeschluss, d.h. das Abstimmungsergebnis ist für Bürgermeister und Gemeinde rechtsverbindlich.

Worum geht es?

Mit der derzeitig laufenden Unterschriftensammlung möchten wir bewirken, dass in einem Bürgerentscheid über die weit reichenden geplanten Änderungen im Flächennutzungsplan der Gemeinde von allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern direkt und zeitnah abgestimmt wird. Es geht dabei um erhebliche Umwandlungen von Agrarflächen, Kulturlandschaften und Naherholungsgebieten in Industrie- bzw. Gewerbegebiete.


Konkret soll bei dem Bürgerentscheid

über folgende Frage abgestimmt werden:

 

Sind Sie dafür, dass die Gemeinde kein Gewerbe- oder Industriegebiet nördlich der Gemeindeverbindungsstraße Mühlhausen-Körnersdorf-Kerkhofen bis zum Landschaftsschutzgebiet am Schlüpfelberg

und westlich des Ludwig-Donau-Main-Kanals bis zur jetzigen B 299 und von der Wappersdorfer Straße bis zur Verbindungsstraße B 299 – Wangen ausweist?

Diese Grundstücke sind weiterhin nur land- bzw. forstwirtschaftlich zu nutzen.

Insbesondere muss der dort bestehende Wald vollständig erhalten bleiben.


Warum sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheid jetzt notwendig?

 

Wir wählen diese demokratische Form des Bürgerbegehrens und Bürgerentscheids, um die Bürger der Gemeinde Mühlhausen umfassender zu informieren, als es derzeit von Seiten der Gemeinde geschieht. Gleichzeitig wollen wir zu einer intensiven Diskussion über die zukünftige Entwicklung von Mühlhausen anregen.


Zum Beispiel sollte die Behauptung der Gemeinde, mit den geplanten Industrieansiedlungen entstünden qualifizierte Arbeitsplätze und erhöhte Gewerbesteuereinnahmen, in der öffentlichen Diskussion anhand von konkreten Zahlen überprüft und gegebenenfalls zurückgewiesen werden.


Gleichzeitig müssen die Mühlhausener Bürger darüber aufgeklärt werden, welche Kosten mit der geplanten Gewerbegebietsausweisung auf sie zukommen.

  • Schon jetzt sind Grundstücke für ca. eine Million Euro angekauft und der Haushalt damit belastet worden.
  • Es werden weitere Ausgaben entstehen für Erschließungsmaßnahmen, die nicht auf die künftigen Nutzer umgelegt werden können.
  • Eine eventuell notwendige Erweiterung der Kläranlage oder der Wasserversorgung muss von allen Haushalten bezahlt werden, nicht nur von den neuen Anliegern.

 

Die Kanalschleuse 29 in der Abendsonne. Keine Industrie- und Gewerbegebiete in unsere Naherholungsräume!
Die Kanalschleuse 29 in der Abendsonne. Keine Industrie- und Gewerbegebiete in unsere Naherholungsräume!

Wir sind für Gewerbegebiete

Unser Bürgerbegehren richtet sich nicht grundsätzlich gegen die Einrichtung von Gewerbegebieten. Vielmehr plädieren wir dafür, Gewerbegebiete mit qualifizierten Arbeitsplätzen dort auszuweisen, wo – wie im Süden von Mühlhausen – bereits Gewerbe und Industrie angesiedelt sind. Eine Verdichtung nicht nur von Wohngebieten, sondern auch von Industrie- und Gewerbekomplexen ist für den ländlichen Raum die einzige Möglichkeit, um dem in Bayern besonders hohen „Flächenfraß“ (Süddeutsche Zeitung) Einhalt zu gebieten.

Wir erfahren Unterstützung

Zunächst bedanken wir uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereits in unsere Listen eingetragen haben. Wir haben bei allen Gesprächen festgestellt, wie wenig die Pläne der Gemeinde bekannt sind und wie groß der Bedarf an Informationen ist.

Aber auch viele Fachstellen unterstützen unser Anliegen: z.B.

das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege,

der Bund Naturschutz und

der Landesbund für Vogelschutz.

Die entsprechenden Stellungnahmen liegen uns schriftlich vor und können gerne eingesehen werden.

Wo können Sie unterschreiben?


Für unseren Antrag auf demokratische Abstimmung aller Gemeindebewohner sind in Mühlhausen derzeit ca. 370 Unterschriften notwendig. Der Zeitraum, in dem die Unterschriften gesammelt werden, ist in Bayern nicht befristet.

Sie können sich also jederzeit noch eintragen, z.B. bei den regelmäßig stattfindenden BLLUB-Stammtischen oder sonstigen Aktionen (Ankündigung in den Tageszeitungen)

oder bei

-         Sigrid Schindler, Kanalweg 20, 92360 Mühlhausen, Tel.1091

-         Henriette Graf, Georg-Heller-Straße 19, 92360 Mühlhausen

-         Dr. Heide Inhetveen, Vorderer Berg 14, 92360 Sulzbürg


Dort können Sie auch noch Unterschriftenlisten für Ihren Bekanntenkreis abholen.