Das ist unser Bürgerbegehren

 

B ü r g e r b e g e h r e n


„Kein Industrie- oder Gewerbegebiet am Schlüpfelberg

und am Naturdenkmal Sandgrasheide“

 

Mit meiner Unterschrift beantrage ich gemäß

Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung

die Durchführung eines Bürgerentscheides zu folgender Frage:

 

Sind Sie dafür, dass die Gemeinde kein Gewerbe- oder Industriegebiet nördlich der Gemeindeverbindungsstraße Mühlhausen-Körnersdorf-Kerkhofen bis zum Landschaftsschutzgebiet am Schlüpfelberg und westlich des Ludwig-Donau-Main-Kanals bis zur jetzigen B 299 und von der Wappersdorfer Straße bis zur Verbindungsstraße B 299 – Wangen ausweist? Diese Grundstücke sind weiterhin nur land- bzw. forstwirtschaftlich zu nutzen. Insbesondere muss der dort bestehende Wald vollständig erhalten bleiben.


Begründung:

-          Das Landschaftsbild und der Naturhaushalt der Gemeinde sind laut Regionalplan und gültigem Flächennutzungsplan der Gemeinde Mühlhausen nachhaltig zu schützen.

-          Die Bebauung der beschriebenen Gebiete stellt eine Beeinträchtigung der Lebensqualität dar, zerstört gut genutzte Naherholungsräume und vernichtet die touristisch genutzten Potenziale der Gemeinde Mühlhausen.

-          Die bestehenden Landschaftsschutzgebiete und Biotope sollen vernetzt und nicht durch neue bauliche Barrieren zerstört werden.

-          Für die vorgesehene Ansiedlung der Firma Dehn aus Neumarkt östlich des alten Kanals kann das hierfür vorgesehene Gewerbegebiet ausgewiesen werden, wenn sicher gestellt ist, dass kein Hochlager errichtet und das Firmengelände vollständig eingegrünt wird.

 

Als Vertreter gemäß Art. 18a Abs.4 BayGO werden benannt:


1. Josef Hollweck, Hennenberg 14, 92334 Berching

2. Sigrid Schindler, Kanalweg 20, 92360 Mühlhausen


Die Vertreter werden ermächtigt, zur Begründung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht den Kern des Antrages berühren, sowie das Bürgerbegehren bis zum Beginn der Versendung der Abstimmungsbenachrichtigungen gemeinschaftlich zurückzunehmen. Sollten Teile des Begehrens unzulässig sein oder sich erledigen, so gilt meine Unterschrift weiterhin für die verbleibenden Teile.

 


Copyright für die Skizzen: Sigrid Schindler