Richtigstellung
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Mühlhausen vom Juni 2011 steht ein Artikel zum laufenden Bürgerbegehren „Kein Industrie- oder Gewerbegebiet am Schlüpfelberg und am Naturdenkmal Sandgrasheide“. Der Artikel ist leider namentlich nicht gekennzeichnet, so dass man nicht weiß, wer ihn verfasst hat. Nichtsdestotrotz enthält er einige sachliche Unrichtigkeiten, die hier geklärt werden sollen.
Zitat aus dem Mitteilungsblatt |
Richtigstellung / Text des Bürgerbegehrens |
„… handelt es sich doch bei dem [,] gegen das sie sind, nämlich der Umgehung der Bundesstraße 299 im Bereich Mühlhausen …“ |
Im Text des Bürgerbegehrens nicht erwähnt. |
„… wird mit Aussagen geworben, die nicht den Tatsachen entsprechen, z.B. dass die Firma Dehn nur drei neue Arbeitsplätze schaffen wird …“ |
Im Text des Bürgerbegehrens nicht erwähnt. In der Begründung für das Bürgerbegehren steht: „Für die vorgesehene Ansiedlung der Firma Dehn … kann das hierfür vorgesehene Gewerbegebiet ausgewiesen werden, wenn sicher gestellt ist, dass kein Hochlager errichtet und das Firmengelände vollständig eingegrünt wird.“ |
„… dass für die Gewerbeansiedlung 6,2 ha Wald gerodet werden müssen …“ |
Im „Bebauungsplan mit Grünordnungsplan“ für das Gewerbegebiet Nord (S.14) werden 6,2 ha Nadelwald als Eingriffsfläche ausgewiesen, für die 5,0 ha Ausgleichsfläche bereitgestellt werden müssen. |
„… dass die Gewerbeansiedlung an der Lände Waldrodungen am Schlüpfelberg nach sich ziehen würde.“ |
Im Text des Bürgerbegehrens nicht erwähnt. |
„… offensichtlich auch gegen den direkten Anschluss der von Bachhausen kommenden Kreisstraße über die jetzige Bundesstraße an der Bäckerei Plank vorbei, auf die neue Umgehung.“ |
Im Text des Bürgerbegehrens nicht erwähnt. |
„Der dreistreifige Ausbau wird ebenfalls abgelehnt …“ |
Im Text des Bürgerbegehrens nicht erwähnt. |
„Alle wichtigen Träger öffentlicher Belange, ….. und der Bund Naturschutz, unterstützen uns oder haben zumindest keine grundsätzlichen Einwände …“ |
Aus der Stellungnahme des Bund Naturschutz vom 18.04.2011: „Die Planung ist ein erheblicher Eingriff in die Natur, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Ortsumgehung B 299. Von daher ist die Maßnahme abzulehnen.“ (Dr. Josef Guttenberger, Kreisvorsitzender) Aus der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege vom 21.04.2011: „Das Landesamt lehnt die Planungen daher mit aller Entschiedenheit ab.“ Aus der Stellungnahme des Landesbundes für Vogelschutz vom 23.05.2011: „Aus naturschutzfachlichen Gründen lehnt der LBV daher die Ausweisung des Gewerbegebiets ‚Mühlhausen-Nord’ mit ca. 35 ha ab. Die Planung läuft dem Staatsziel Umweltschutz zuwider und erschwert letztlich auch das Gemeindeziel, die biologische Vielfalt des Freistaates bis 2020 zu stabilisieren und zu sichern.“ (Bernd Raab, Referat Artenschutz) Lassen Sie sich doch bitte im Rathaus auch die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vorlegen! |